Das Reiten in Schleswig-Holstein ist grundsätzlich überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Daher hat ein Kreis von engagierten Reiterinnen und Reitern zusammen mit dem Büro für Landschaftsentwicklung (BfL) ein Reitwegekonzept für die Region der Schusteracht erarbeitet.
Die Rundreitwege mit einer Länge von etwa 7 km bis 20 km und einer Gesamtlänge von knapp 100 km bieten die Möglichkeit, die wunderschöne und abwechslungsreiche Natur der Holsteinischen Schweiz auch abseits der öffentlichen Wege vom Sattel aus zu betrachten.
Eine Vielzahl von Reitbetrieben, die am Reitwegenetz gelegen sind, bieten die Möglichkeit, mit dem Pferd zu übernachten
oder geführte Ritte in die Region zu unternehmen.
Zur Nutzung der gut ausgeschilderten Reitwege ist das Tragen von Kopfnummern des jeweiligen Pferdesportverbandes zwingend
erforderlich. Zur Deckung der laufenden Kosten und um das Reitwegenetz dauerhaft zu erhalten, muss außerdem eine Vignette
erworben werden.
Einzelne Mitglieder des Arbeitskreises Reiten fungieren in Form von Reitwegepaten als Ansprechpartner.
Das Reitwegenetz der Schusteracht wurde im Jahr 2014 vom Pferdesportverband zum Bundessieger in der Kategorie "Pferdefreundliche Region" gewählt.