Verhaltensregeln

für die Nutzung der Schusteracht-Reitwege

Bitte beachten Sie bei der Nutzung des Regionalen Reitwegenetzes der Schusteracht die folgenden Hinweise:

  1. Sie reiten stets auf eigene Gefahr. Sorgen Sie bitte für ausreichenden Versicherungsschutz für Reiter und Pferd. Ihr Pferd sollte an den Straßenverkehr gewöhnt und Sie als Reiter sollten einen festen Helm tragen.
  2. Es dürfen nur Straßen, trittfeste Feldwege, in der Flur ausgewiesene Reitwege sowie als Reitwege ausgeschilderte Waldwege benutzt werden. Bei Straßen mit schmalen Randstreifen reiten Sie bitte auf der Straße und schonen Sie die Bankette. Verzichten Sie auf einen Ausritt oder nehmen Sie Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostausbrüche weich geworden sind.
  3. Der Reiter nimmt Rücksicht auf Fußgänger, Radfahrer, andere Reiter, Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge und passiert im Schritt.
  4. Das Reiten auf Rad- und Fußwegen ist nicht gestattet. Sollten beim Queren Pferdeäpfel auf den Weg fallen, steigen Sie bitte ab und entfernen Sie diese.
  5. Reiten Sie auch in Ortsbereichen nicht auf den Fußwegen sowie Sand- oder Grasstreifen vor den Häusern und sorgen Sie bitte auch hier für die Entfernung von Pferdeäpfeln.
  6. Mit Rücksicht auf das Wild und die Ausübung der Jagd wird in der Dämmerung, das heißt, ab Sonnenuntergang, nicht mehr im Wald geritten.
  7. Sollten Sie einen Hund mitführen, dann ist dieser immer anzuleinen.
  8. Nicht immer konnte bei der Routenführung die Querung oder die Mitbenutzung von viel befahrenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ausgeschlossen werden. Diese Strecken sind in der Karte mit einem Gefahrenzeichen gekennzeichnet. Bitte klären Sie vor dem Ritt, ob die Strecke aufgrund der Gefahrenpunkte für Sie geeignet ist.
  9. Das Aufstellen und Errichten von Hindernissen ist auf allen Schusteracht-Reit­wegen verboten.
Hufeisen als Wegweiser auf den Reitwegen der Schusteracht

Die Reitregion Schusteracht wünscht Ihnen „Hals- und Beinbruch" und einen guten Ritt bei uns!


Melden Sie Schäden, die Ihnen auffallen oder die Sie selber verursacht haben, bitte beim Sprecher des Arbeitskreises Reiten im Schusteracht e.V. Marko Neeth, Tel. 04342 84441 oder per E-Mail an info@schusteracht.de.

Erwerben Sie bitte Kopfnummern und Vignetten der Schusteracht zur Identifizierung des Reiters und zur Mitfinanzierung der Reitwege. Wo Sie diese erhalten, erfahren Sie auf der Seite Vignetten.